Hier klären wir für dich die häufigsten Fragen, die rund um das Thema Mitgliedschaft in Cannabis Social Clubs aufkommen.
Die Idee hinter Cannabis Social Clubs ist einen sicheren, verantwortungsvollen und sozial verträglichen Gebrauch von Cannabis zu gewährleisten und den Schwarzmarkt einzudämmen.
Auch jetzt sind CSCs legal – als Verein. Sie können sich bereits jetzt gründen und ins Vereinsregister eintragen lassen. Sie können als Interessengemeinschaft agieren, die sich für Legalisierung von Cannabis einsetzt. Mitglieder eines CSC können sich untereinander austauschen, Erfahrungen teilen. Alles was ein „normaler“ Verein darf. Der Knackpunkt ist dann die Umwandlung zur Anbaugemeinschaft, die erst noch vom Gesetzt verabschiedet werden muss. Aktuell darf also noch kein CSC Cannabis anbauen oder abgeben.
Viele haben den 01. April als Startdatum im Kopf und wir verstehen deine Vorfreude.
Das Cannabisgesetz (CanG) soll jedoch in zwei Schritten in Kraft treten:
Zum 01. April soll der private Eigenanbau erlaubt werden.
Zum voraussichtlich 01. Juli soll dann der Anbau im Verein ermöglicht werden.
Die Vereine müssen dann zunächst eine Anbaugenehmigung bei den Behörden beantragen. Dies kann wiederum Monate dauern. Erst nach der Erteilung der Anbaugenehmigung dürfen Pflanzen im CSC kultiviert werden. Danach braucht es noch ca. 14 Wochen bis zur Ente.
Realistischer Weise kann man wohl erst 2025 mit Cannabis-Abgaben aus den CSCs rechnen.
Wir planen jetzt schon alles um schnellstmöglich bereit zu sein, sind aber natürlich an das Gesetz gebunden.
Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen. Bereits jetzt ist der Ansturm auf die CSCs groß. Daher ist es sinnvoll, sich einen Platz zu sichern und dabei ein Zeichen für Legalisierung zu setzen.
Ab einem Alter von 18 Jahren kannst du Mitglied in einem CSC werden. An 18–21-Jährige dürfen laut Gesetzt voraussichtlich 30 g pro Monat abgeben werden (ab 21 Jahren 50 g pro Monat).
Bist du über 21 Jahre alt, so kannst du voraussichtlich 50 g pro Monat erhalten, jedoch nicht auf einmal, sondern auf (mindestens) 2 Abholungen verteilt (pro Abholung sind voraussichtlich nur 25 g erlaubt).
Bist du 18-21 Jahre alt, so kannst du voraussichtlich 30 g pro Monat erhalten, jedoch ebenfalls nicht auf einmal, sondern auf (mindestens) 2 Abholungen verteilt (pro Abholung sind voraussichtlich nur 25 g erlaubt).
Nein. Um zu verhindern, dass der Konsum über der vom Gesetzt vorgegebenen monatlichen Maximalmenge liegt, wird das Gesetzt die Mitgliedschaft in nur EINEM CSC zulassen.
Ja, das Gesetz sieht auch vor, dass CSCs Stecklinge an ihre Mitglieder abgeben dürfen.
Nein, laut Gesetz wird lediglich Vereinsmitgliedern der Zutritt zu den Pflanzen gestattet sein.
Nein - du kannst in einem CSC deiner Wahl Mitglied werden, der dir vom Stil, Preis und der Fahrtstrecke zum Abgabestelle am meisten zusagt.
Nein, das Gesetz untersagt (im aktuellen Entwurf) den Konsum von Cannabis sowie Alkohol und anderen Drogen in der Abgabestelle.
Solltest du noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, kannst du uns direkt dazu kontaktieren.
Wir stehen dir gerne für weitere Informationen zur Verfügung.